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Veröffentlicht am 16.12.2022
Wir befinden uns bzgl. der Anpassung der Vergütungspreise für Ergotherapiepraxen gerade im Schiedsverfahren und dürfen hierüber, solange das Verfahren noch läuft, keine Details veröffentlichen. 
 
Wir vom BED setzen uns mit ganzem Herzen für eine angemessene Vergütung ergotherapeutischer Leistungen ein. Hierfür haben wir mehrere Anträge mit konkreten Berechnungen und Belegen an die Schiedsstelle gesandt, auf die der GKV-SV nun noch einmal bis zum 18.01.2023 Stellung beziehen kann. Anschließend wird der Schiedstermin anberaumt, aus welchem in jedem Fall auch Preissteigerungen im Ergobereich hervor gehen werden.
 
Selbstverständlich werden wir Sie informieren, sobald es konkrete Ergebnisse zu vermelden gibt. 
 
Halten Sie durch - wir kämpfen für eine angemessene Vergütung und sind zuversichtlich, dass deutliche Steigerungen erreicht werden können.
Veröffentlicht am 16.12.2022

Widerspruch bei Rechnungsabsetzung lohnt sich! Dies können viele unserer Mitglieder aus eigener Erfahrung bestätigen, wie z.B. die folgenden Fälle belegen:

Veröffentlicht am 16.12.2022

Praxisinhabende können ihren Mitarbeitenden seit dem 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie, kurz IAP genannt, zukommen lassen.

Die IAP nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung in Form von Zuschüssen und Sachbezügen in Höhe von bis zu 3000 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise.

Veröffentlicht am 15.12.2022

Im kommenden Jahr werden wir wieder auf der TheraPro in Stuttgart vertreten sein.

BED-Mitglieder erhalten kostenfreie Tickets.

Senden Sie uns einfach eine Mail mit dem Betreff "TheraPro" an info@bed-ev.de und nennen Sie uns die Anzahl der gewünschten Eintrittscodes. Wir werden Ihnen diese dann gerne innerhalb von 14 Tagen per Mail zusenden.

Besuchen Sie uns gerne auf unserem Stand Nr. E 20 in Halle 6

Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Team vom BED e.V.

Veröffentlicht am 06.01.2017 - Aktualisiert am 15.12.2022

Nach §275 SGB V sind Krankenkassen verpflichtet, bei Erbringung von Leistungen bzw. zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einzuholen. Als Grundlage für ein entsprechendes Gutachten kann der MD Befunde und Berichte bei Leistungserbringenden anfordern.

Veröffentlicht am 15.12.2022

Die korrekt ausgefüllte Verordnung ist Grundlage Ihrer Behandlung und Vergütung. In mehreren Gerichtsurteilen wurde auf Bundesebene klar gestellt, dass nur durch eine korrekt ausgestellte Verordnung ein Behandlungsauftrag zustande kommt. Insofern kontrollieren Sie in Ihrem eigenen Interesse jede Verordnung am besten bereits vor Beginn der Therapie, indem Sie sich diese z.B. vorab aushändigen lassen. 

Unseren Mitgliedern stellen wir unseren BED-VO-Check zur Verfügung, anhand dessen Sie Schritt für Schritt die Verordnung prüfen können. Sie finden ihn in zwei Versionen zum Herunterladen und Ausdrucken bei unseren Praxisvorlagen.

Veröffentlicht am 15.12.2022

4,4 Millionen Menschen gibt es, die laut der Deutschen Schmerzgesellschaft, aufgrund langanhaltender Schmerzen körperlich und sozial beeinträchtigt sind.
Ergotherapeut*innen & Physiotherapeut*innen können helfen.
Für eine effektive Schmerztherapie liefert BEST – Der Fortbildungsspezialist in Sachen Schmerztherapie - die 10 wichtigsten Antworten.

Heute: Frage 9, gestellt von Therapeut*innen an BEST

Welchem Klienten/welcher Klientin kann ich ein Schmerztagebuch empfehlen?

Veröffentlicht am 13.12.2022

Gerne geben wir hier die Informationen der bundesweiten Koordinierungsstelle Boys’Day weiter:

am 27. April 2023 ist wieder Boys’Day – Jungen-Zukunftstag.

Machen Sie mit und begeistern Sie Schüler für Ihr Unternehmen oder Ihre Institution und geben Sie den Jungen spannende Einblicke in Ihre Arbeitsbereiche. Im Anhang finden Sie den Aufruf zum bundesweiten Boys’Day. Leiten Sie diesen gerne weiter und machen Sie ihn in Ihrem Unternehmen, Ihrer Institution bekannt.

Veröffentlicht am 08.12.2022

4,4 Millionen Menschen gibt es, die laut der Deutschen Schmerzgesellschaft, aufgrund langanhaltender Schmerzen körperlich und sozial beeinträchtigt sind.
Ergotherapeut*innen & Physiotherapeut*innen können helfen.
Für eine effektive Schmerztherapie liefert BEST – Der Fortbildungsspezialist in Sachen Schmerztherapie - die 10 wichtigsten Antworten.

Heute: Frage 8, gestellt von Therapeut*innen an BEST

Wie dokumentiere ich am besten bei Schmerzklient*innen?

Veröffentlicht am 02.12.2022 - Aktualisiert am 06.12.2022

Auf Nachfrage teilte uns der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mit, dass die Positionen der Telemedizinischen Leistungen (TML) im Bereich Ergotherapie noch nicht in der Heilmittelstammdatei enthalten sind, weil diese Datei gemäß § 73 Absatz 10 SGB V zur Bereitstellung der Preise für zu verordnende Heilmittel in der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware (PVS) dient. Da Vertragsärzt*innen telemedizinische Leistungen nicht gesondert verordnen, wurde auf eine Aufnahme der Preise zu diesen Positionen bislang verzichtet. Bisher war dem GKV-SV offenbar nicht bekannt, dass auch Softwareanbieter von Praxissoftware im Heilmittelbereich auf diese Datei zugreifen, um die Positionen inkl. der Preise in die Systeme einzupflegen.

Update 06.12.2022:

 
Der GKV-SV hat in Rücksprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entschieden, dass zukünftig auch TML-Positionsnummer in der Stammdatei enthalten sein sollen. In Bezug auf die Ergotherapie werden diese Positionsnummern bei der turnusmäßigen Aktualisierung Anfang Januar 2023 mit aufgenommen.

 

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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