Veröffentlicht am 27.10.2022
Liebe Kolleg*innen aus der Physio- und Ergotherapie,
versorgen Sie CRPS-Patient*innen in der ambulanten Praxis?
Dann würden wir uns über eine Teilnahme an der folgenden Befragung freuen. Sie helfen mit Ihrer Teilnahme den Versorgungsbedarf von Patient*innen besser einschätzen zu können.
Veröffentlicht am 27.10.2022
4,4 Millionen Menschen gibt es, die laut der Deutschen Schmerzgesellschaft, aufgrund langanhaltender Schmerzen körperlich und sozial beeinträchtigt sind.
Ergotherapeut*innen & Physiotherapeut*innen können helfen.
Für eine effektive Schmerztherapie liefert BEST – Der Fortbildungsspezialist in Sachen Schmerztherapie - die 10 wichtigsten Antworten.
Heute: Frage 2, gestellt von Therapeut*innen an BEST
Welche Auslöser und Verstärker für Schmerz gibt es?
Veröffentlicht am 21.10.2022
Eines unserer Mitglieder erhielt kürzlich einen täuschend echten Brief, der angeblich vom Deutschen Marken- und Patentamt (DMPA) kam.
Veröffentlicht am 20.10.2022
4,4 Millionen Menschen gibt es, die laut der Deutschen Schmerzgesellschaft, aufgrund langanhaltender Schmerzen körperlich und sozial beeinträchtigt sind.
Ergotherapeut*innen & Physiotherapeut*innen können helfen.
Für eine effektive Schmerztherapie liefert BEST – Der Fortbildungsspezialist in Sachen Schmerztherapie - die 10 wichtigsten Antworten.
Heute: Frage 1, gestellt von Therapeut*innen an BEST
SCHMERZ ALS „ENDGEGNER“ – KANN ICH EIGENTLICH „ETWAS KAPUTT MACHEN“?
Veröffentlicht am 11.08.2022
- Aktualisiert am 19.10.2022
Bitte beachten Sie, dass für Dienst- bzw. Firmenwagen - also für Fahrzeuge, die zum Betriebsvermögen einer Praxis gehören und von der oder dem Praxisinhabenden genutzt oder den Arbeitnehmer*innen zur betrieblichen Nutzung überlassen werden - neben der regelmäßigen Hauptuntersuchung („TÜV“) auch eine Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV-Prüfung) vorgeschrieben ist.
Wir informieren unsere Mitglieder über die Details.
Veröffentlicht am 19.10.2022
Die AOK Sachsen und Thüringen kontaktieren derzeit die Ergotherapiepraxen in Sachsen und Thüringen, um die Informationen zur Abrechnungsweise und ggfs beauftragte Abrechungszentren zu aktualisieren.
Gemäß § 18 Abs. 13 Ergotherapievertrag sind Praxisinhabende verpflichtet bei Abrechnung über ein Abrechnungszentrum die jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Auch der Wechsel zu einem anderen Abrechnungszentrum oder zur Selbstabrechnung muss gemeldet werden, damit die Auszahlungen auch tatsächlich dorthin gehen, wo sie hin sollen.
Die AOK Sachsen und Thüringen haben hierfür ein einfaches Formular, mit dem der aktuelle Stand Ihrer Abrechnungsweise abgefragt wird und welches auch bei künftigen Änderungen verwendet werden kann.
Leiten Sie, wenn Sie angeschrieben werden, im Interesse einer reibungslosen Abrechnung diesen Fragebogen ausgefüllt an die AOK zurück.
Veröffentlicht am 12.11.2020
- Aktualisiert am 18.10.2022
Arbeitgeber und Selbstständige können nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind.
Anträge müssen spätestens 24 Monate (Stand 06.09.21) nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden. Für die Wahrung der Antragsfrist kommt es darauf an, dass die Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde auf Landesebene eingegangen sind.
Veröffentlicht am 14.10.2022
Offenbar prüfen einige Krankenkassen derzeit vermehrt den korrekten Eintrag der durchgeführten Maßnahme auf der Verordnungsrückseite.
Veröffentlicht am 14.10.2022
Im Podcast "Eckerkunst und König" war am 29. September 2022 Christine Donner telefonisch zu Gast.
Es ging um die Relevanz der Therapeut*innen in der digitalen Welt und um Berufspolitik und die Kommunikation darüber.
Veröffentlicht am 14.10.2022
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Erweiterung der Diagnoseliste für den Langfristigen Heilmittelbedarf, welche als Anlage 2 Bestandteil der Heilmittelrichtlinie ist, beschlossen. Dies ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, weil hierdurch weitere schwer betroffene Patient*innen eine höhere Chance auf Ausstellung medizinisch indizierter Heilmittelverordnungen erhalten.