Archiv: Berufspolitische Informationen

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Veröffentlicht am 12.05.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Verehrte Leser,

zum „Bill-Urteil“ wurde deshalb unsererseits noch keine Stellung bezogen, da diesem Urteil keinerlei Bedeutung zukommt!
Es handelt es sich lediglich um eine Einzelfallentscheidung, der in der Tat ein besonderer Fall zu Grunde liegt. Eine Pauschalisierung ist hieraus nicht möglich und auch nicht sinnvoll, denn:

Für jeden Therapeuten hat schon immer das Recht bestanden ohne Verordnung zu therapieren!!!
Veröffentlicht am 28.05.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Rheuma kann auch Kinder treffen. Der „Hüftschnupfen“ zum Beispiel ist eine durchaus häufige Gelenkerkrankung. Die Hüftgelenksentzündung tritt oft in zeitlichem Zusammenhang mit einem Virusinfekt auf und heilt meist innerhalb von 4 Wochen aus. Etwa jede fünfte rheumatische Erkrankung bei Kindern nimmt jedoch einen chronischen Verlauf. Auslösefaktoren können Durchfall- oder Luftwegserkrankungen aber auch die Borrelien bei einem Zeckenbiß sein. Veranlagungsfaktoren im Immunsystem begünstigen das Auftreten und den chronischen Verlauf.
Veröffentlicht am 03.08.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Diskriminierung älterer Patienten in Deutschland nimmt überhand
Von Ursula Biermann

In Deutschland entsteht eine Drei-Klassen-Medizin. Neben der Unterteilung in Privat- und Kassenpatienten scheint sich eine dritte Gruppe zu bilden: die der älteren Patienten. Da ihre Behandlung häufig als unrentabel empfunden wird, erhalten sie keine adäquaten medizinischen Leistungen.

Als Franz Klein von seiner Frau Malis mit starken Atembeschwerden und dicken Beinen in die Notaufnahme gebracht wird, ist sie in äußerster Sorge. Ihr 73 Jahre alter Mann röchelt nur noch. Der Arzt sieht: Er hat Ödeme, das sind Wassereinlagerungen, in Armen und Beinen. Dagegen bekommt er eine Spritze. Danach soll er wieder nach Hause. Weil er aber nach wie vor nach Luft ringt, wehrt sich Malis Klein dagegen:
Veröffentlicht am 26.08.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Detailliertere Angaben über Heilmittel

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben die Transparenz in der Heilmittelversorgung verbessert. Für das erste Quartal dieses Jahres sind erstmalig Auswertungen über Ausgaben- und Mengenentwicklung bei Heilmitteln nach Altersgruppen zugänglich.

Wie die Verbände mitteilen, zeigt sich damit, dass die Gruppe der 65- bis 69-Jährigen die meisten Heilmittel erhält. 860.000 Verordnungen mit einem Ausgabenvolumen von 91 Millionen Euro entfielen im ersten Quartal auf diese Altersgruppe. Das entspricht rund zehn Prozent der Gesamtnettoausgaben der Krankenkassen für Heilmittel von 905 Millionen Euro.
Veröffentlicht am 04.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Aktuelle Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung - 300 Mio. Euro Überschuss im 1. Halbjahr 2007

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erzielte in den Monaten Januar bis Juni 2007 bei Einnahmen von rd. 75,7 Mrd. Euro und Ausgaben von 75,4 Mrd. Euro einen Überschuss von rd. 307 Mio. Euro. Das aktuelle Finanzergebnis fiel damit günstiger aus als im 1. Halbjahr 2006, als die Krankenkassen noch ein Defizit von 50 Mio. Euro verbuchten. Da die Beiträge aus Einmalzahlungen erst in der zweiten Jahreshälfte fließen, spricht vieles dafür, dass die GKV auch im Gesamtjahr 2007 einen Einnahmenüberschuss in einer ähnlichen Größenordnung wie im vergangenen Jahr erzielen wird. Das Jahr 2006 hatten die Krankenkassen mit einem Plus von 1,64 Mrd. Euro abgeschlossen.

Veröffentlicht am 05.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die tiergestützte Therapie gewinnt mehr und mehr an Bedeutung.
Dennoch hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die in Deutschland bekannteste tiergestützte Therapie, die Hippotherapie, weiterhin nicht anerkannt.

2003 beantragte die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) die Bewertung des therapeutischen Nutzens, da nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen die Hippotherapie bei bestimmten Indikationen zu einer Verbesserung der Grob- und Feinmechanik führe.

Zur Debatte stand allerdings einmal mehr die Physiotherapie, in deren Gesamtkonzept die Hippotherapie optimale Wirkung entwickeln könnte.
Veröffentlicht am 15.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die Ärztezeitung berichtet:
KV Baden-Württemberg: Kein Verdacht auf eine bewusste Abrechnungsmanipulation im vergangenen Jahr

STUTTGART (mm). Abrechnungsmanipulationen von niedergelassenen Ärzten bleiben in Baden-Württemberg die Ausnahme. Der KV ist derzeit nach Angaben des KVVorsitzenden Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer innerhalb der Ärzteschaft kein einziger Fall erkennbar, bei dem ein solcher Verdachtsmoment vorliegen würde.

Der KV-Chef reagierte damit auf eine Pressemitteilung der Ersatzkassen. Unter allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen hätte sich in elf Fällen im vergangenen Jahr der Verdacht auf eine bewusste Abrechnungsmanipulation überhaupt bestätigt, hatte Walter Scheller, Leiter der VdAK/AEV-Landesvertretung in Baden-Württemberg, darin informiert.
Veröffentlicht am 23.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Anlässlich einer juristischen Fachtagung stellte die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach fest, dass wir in Deutschland ein Zweiklassenrecht haben. Diese Auffassung blieb bisher unwidersprochen und wird nun durch das Darmstädter Urteil zur Eingliederungshilfe bestätigt. In dem Verfahren wollte eine Mutter die Kosten einer Legasthenietherapie Ihres Sohnes gegenüber dem Jugendamt einklagen.
In einem Aufsehen erregenden Urteil, hat das Verwaltungsgericht Darmstadt festgestellt, dass Schüler mit einer Teilleistungsschwäche kein Recht auf Eingliederungshilfe haben sondern, dass die Förderpflicht bei den Schulen liegt.
Was hat das Gericht eigentlich entschieden?
Veröffentlicht am 23.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Interview mit dem Medizin-Fachanwalt Dr. Roland Uphoff

(06.09.07) Wer als geschädigter Patient einen Behandlungsfehlerprozess anstrengt, braucht Zeit und gute Nerven. "Der Alltag des Arzhaftungsrechtes zeigt, dass die Patientenrechte nur bedingt gewährleistet sind", sagt Dr. Roland Uphoff. Der Bonner Fachanwalt für Medizinrecht bemängelt im Gespräch mit dem AOK-Mediendienst unter anderem die "übermächtige Rolle" der gerichtlich bestellten Sachverständigen. Und auch in Sachen Aufklärungsbogen und Behandlungsdokumentation besteht aus Sicht des Juristen Nachbesserungsbedarf in Sachen Patientenrechte.
Veröffentlicht am 23.09.2007 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

AOK setzt sich für eine stärkere Rechtsposition der Versicherten ein

(06.09.07) Ohne sichere Rechtsgrundlage werden die Versicherten nicht in der Lage sein, die Möglichkeiten eines Wettbewerbs im Gesundheitswesen sinnvoll zu nutzen. Deshalb engagiert sich die AOK dafür, die Patientenrechte zu stärken. "Wir wollen Motor sein, um Patientenschutz und Patientensicherheit in Deutschland zu erhöhen", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, auf der Pressekonferenz zur Veranstaltung "Patientenrechte – Wunsch- oder Stiefkind?" im Rahmen der Reihe "AOK im Dialog" am 6. September in Berlin. "Denn Patientenrechte sind Menschenrechte", so Ahrens.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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