Veröffentlicht am 23.09.2022
Deutsche Rentenversicherung
- Bereich der Nachsorge für Kinder und Jugendliche -
- Kostenübernahme in der Ergotherapie -
Zur Verstetigung des Rehabilitationserfolges übernimmt die Deutsche Rentenversicherung, dank einer Gesetzesänderung, entsprechende Nachsorgeleistungen, zu der auch die Ergotherapie gehört.
Mit dem Formular G4900 können die Rehabilitationseinrichtungen die Nachsorge empfehlen. Diese Empfehlung gilt bereits als Kostenzusage und kann daher bedenkenlos von den Therapiepraxen angenommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Therapie mit den Gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, die der Empfehlung entnommen werden kann.
Die Empfehlung muss die Unterschrift und den Stempel der Ärztin / des Arztes der Rehabilitationseinrichtung tragen.
Das Formular können Sie hier einsehen.
Die Deutsche Rentenversicherung hatte am 13.09.22 um ein gemeinsames Gespräch mit den Berufsverbänden gebeten.
In diesem Zuge wies der BED e.V. darauf hin, dass der bislang vorgesehenen Umfang der ergotherapeutischen Leistungen:
weit hinter den Möglichkeiten zurückbleiben. Will man denn die Nachsorge für Kinder und Jugendliche tatsächlich verbessern, bedarf es einer deutlich höheren Anzahl möglicher Termine sowie mehr Therapieminuten pro Termin.
Die Rentenversicherung berief sich hierbei auf die Übernahme der Vereinbarungen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung. Offenbar gab es hier aber einen Übertragungsfehler, wirft man einen Blick in die Heilmittelrichtlinie. Die Deutsche Rentenversicherung hat zugesagt auf Grund der Hinweise des BED e.V. den Umfang der ergotherapeutischen Versorgung zu prüfen.